Mit der vom Gesundheitsamt Starnberg erteilten Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Heilpraktiker für Physiotherapie“ ist es Herrn Christopher Böddeker erlaubt, Diagnosen zu erstellen und ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutische
Behandlungen durchzuführen.
Damit gehören wir in der Region Fünfseenland zu den ersten Praxen, die diese Qualifikation erworben haben.
Welche Vorteile haben Sie davon?
Sie haben die Möglichkeit, direkt zu uns zu kommen. Da normalerweise Physiotherapeuten weisungsgebunden sind und nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren dürfen, ersparen Sie sich zusätzliche Wege&Wartezeiten in der ärztlichen Praxis. Durch die Erlaubnis, eigenverantwortlich zu diagnostizieren, sind wir in der Lage, Ihnen die bestmögliche Behandlung zu bieten. Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen privat liquidiert werden und nicht von gesetzlichen Krankenkassen im Allgemeinen übernommen werden. Private Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten bzw. einen Teil der Kosten.